Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Flicklohn

Flicklohn

Entlohnung für Ausbesserungsarbeiten, Reparaturen 
vgl. Flickwerk
  • weyl die gesellen der meyster guttwilligkeit, das sie von den vorstreichen der öfen, einseczen der kacheln und was des flickwerckes mehr ist, das tranckgeldt oder flicklohn vor sich bisher behalten
    1578 Breslau/ZDPhil. 59 (1935) 115
  • [Wochenlohn eines Schuhknechts beträgt 2 Groschen] und dass trinkgeltt und flicklohn ist wie von alters hero
    1619 ZMährSchles. 13 (1909) 183