Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Flinder
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(Fließwurf)
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Verbotszeichen
- "als eine bloße Abwandlung des Strohwisches, oft geradezu mit demselben Ausdrucke (Wisch) bezeichnet, erscheint der Laubbusch (flinder), an dessen Stelle auch Tannenreiser und grüne Kränze vorkommen"oJ. FschrWeinhold. 129