Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Floßstrafbefehlshaber
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Floßordnung
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Floßrecht
Floßregal
Floßschiff
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Floßstrafbefehlshaber
vgl.
Floßbefehlshaber
- sache mit zuziehung des floßstrafbefehlshabers, oder eines andern floßbeamten ... untersuchet1743 CAug. Forts. I 1 Sp. 1515Faksimile - in Google Books
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