Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Floßstrafbefehlshaber

Floßstrafbefehlshaber

  • sache mit zuziehung des floßstrafbefehlshabers, oder eines andern floßbeamten ... untersuchet
    1743 CAug. Forts. I 1 Sp. 1515
unter Ausschluss der Schreibform(en):