Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fördernissteuer

Fördernissteuer

bergmännisch: Abgabe für Benutzung eines Erbstollens zur Förderung
  • förderniß- und trägwerkssteuer müssen die gewerken dem stolln ... vergnügen, auch den an dem trägwerk und gerinne verursachten schaden auf eigenen kosten wieder in tüchtigen stand setzen
    1749 CAug. Forts. I 1 Sp. 1409