Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Folgeleistung

Folgeleistung

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  • 1738 Hayme 167
  • dieses wird zu teutsch ein nicht clausulierter befehl oder mandat genennet ... wann die folgleistung lat. executio ... bey hoher straf gebotten wird
    1752 Greneck 174
unter Ausschluss der Schreibform(en):