Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Forsteisen

Forsteisen

Waldhammer
  • daß die forstverrichungen, wegen der ermangelnden forsteisen, vielmal zurück gesetzet werden müssen
    1733 CAug. Forts. I 1 Sp. 1511
unter Ausschluss der Schreibform(en):