Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): fortschieben

fortschieben

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I weiterschaffen (einen Flüchtigen)
  • soll keiner des andern unterthanen oder verwanten, aus angezeigten ursachen von ihrer obrigkeit gewichen u. außgetreten, enthalten, unterschleiffen oder fortschieben 
    1529 Haltaus 478
II weiterschaffen (einen Ausgewiesenen)
  • biß selbiger auß diesem land unter der Enns hinauß gebracht seyn wird, fortschieben 
    1695 CAustr. I 208