Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fragamt

Fragamt

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I einem Versatzamte in früherer Zeit beigegebenes Amt zur Vermittlung von Verkäufen
  • fragamt, allwo man auf pfänder leihen wird
    1707 CAustr. III 531
  • was obangeregtes fragamt anbetrifft
    1707 CAustr. III 534
  • Unger,SteirWsch. 249
II Arbeitsnachweis
  • steht allen vacirenden dienstboten frei, ... in dem angestellten frag- und kundschaftsamt ihre beschreibung und dienstfähigkeit in die dortige namensverzeichnuß einsetzen zu lassen
    1756 Archiv český 24 (1908) 353
III Amt des Anfrage haltenden Bürgermeisters, Vorsitzenden