Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Frauenmeisterin

Frauenmeisterin

  • welche Gerechtigkeiten er seinerzeit als Hofmarschall von der frauenmeisterin an hurenhaber, Geld oder sonstwie bezogen 
    1422 Strobl,Obersthofm. 39
unter Ausschluss der Schreibform(en):