Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freibetrag

Freibetrag

  • selbigen [soll] derenthalben von unseren zollbedienten weder an frei- noch an anderen accidental-betrag, wie dergleichen immer namen haben mögen, im mindesten nichts abgefordert werden
    1785 MannhPriv. 1785 10