Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freienschilling

Freienschilling

jährliches Schutzgeld eines Freien an den Hodeherrn
-- dagegen: "Urkunde und Bekenntnis der Hörigkeit" Klöntrup,Osnabr. II 25

unter Ausschluss der Schreibform(en):