Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freienurkunde

Freienurkunde

jährliche Abgabe eines Freien an den Schutzherrn
  • mein mann war aus dem Lippischen gebürtig wo alle biesterfreiheit mit einem groschen abgewehret werden kann, welchen die erben auf den sarg legen und die landesherrschaft zur freien urkunde annimmt
    oJ. Möser,Werke VI 295
  • Klöntrup,Osnabr. II 169
  • Schulten,Hodeger. 28
unter Ausschluss der Schreibform(en):