Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freienurkunde
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jährliche Abgabe eines Freien an den Schutzherrn
- mein mann war aus dem Lippischen gebürtig wo alle biesterfreiheit mit einem groschen abgewehret werden kann, welchen die erben auf den sarg legen und die landesherrschaft zur freien urkunde annimmtoJ. Möser,Werke VI 295
- Klöntrup,Osnabr. II 169
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- Schulten,Hodeger. 28
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