Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freierklärung
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II
"Ausspruch der Bergbehörde, durch welchen der Besitzer eines Bergwerkseigentums wegen Nichtbefolgung der gesetzl. Vorschriften seines durch die Verleihung erworbenen Rechts für verlustig und das Bergwerk, der Erbstollen als ins Freie gefallen erklärt wird"
- Veith,Bergwb. 199
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