Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freifahrstufe

Freifahrstufe

"eine Stufe, die nach vorhergegangener Freifahrung eines Bergwerks oder Stollens an einem in die Augen fallenden Orte eingehauen wurde zum Zeichen, daß das Bergwerk oder der Stollen in das Freie gefallen" Veith,Bergwb. 479
bdv.: Freistufe