Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freifahrung
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Freifahrstufe
Freifahrung
I
- ein neuer muther kann das bergamt um diese freifahrung bitten1794 PreußALR. II 16 § 200
- Veith,Bergwb. 199
Faksimile - digitalisiert von der SLUB Dresden
II
österreichisch
Untersuchung der Bergbehörde, ob die Verleihungsbedingungen erfüllt sind
Untersuchung der Bergbehörde, ob die Verleihungsbedingungen erfüllt sind
- Veith,Bergwb. 199
Faksimile - digitalisiert von der SLUB Dresden
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