Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freifeld
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Freifahrstufe
Freifahrung
Freifall
Freifechter
Freifeld
II
"Weidrecht, kraft dessen der Besitzer eines Gutes sich gefallen lassen muß, daß sein Eigentum nach Jacobi beliebig abgeweidet wird" SchwäbWB. VI 1947
vgl.
Freienhut