Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freigebigkeitsvertrag
Artikel davor:
Freigabung
Freigalgen
Freigang
Freigärtner
Freigast
Freigebäu
freigeben
Freigeber
freigebig
Freigebigkeit
Freigebigkeitsvertrag
- die frau ... kann ... nicht schenken ... noch durch einen freygebigkeits-vertrag oder durch einen belasteten etwas erwerben [acquérir à titre gratuit ou onéreux]BadLR. 1809 Satz 217Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Artikel danach:
freigebiglich
Freigebirge
freigeboren
Freigeborenheit
Freigebot
Freigebung
Freigeburt
freigehen
Freigel