Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freigebirge

Freigebirge


I nicht in Sondereigentum befindliches Waldstück, das weder zu Bergwerk noch zu Salinen bestimmt ist
  • sollen die holtzmeister daran seyn. daß an den freygebirgen ... kein stehend holtz niederzuschlagen gestattet ... wird ... biß die windwürff, so bißher durch niemand aus den freygebirgen oder zu nutz gebracht worden, fleißig auffgeräumt und verführt seyn
    1600 CJVenatorio-Forest. III 102
II unverliehener Bergteil
  • das freygebürge, so ob der ebenhöch, gebührt denen Vorderbergern zu empfangen
    1663 CAustr. III 165