Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freigebot
Artikel davor:
Freigebäu
freigeben
Freigeber
freigebig
Freigebigkeit
Freigebigkeitsvertrag
freigebiglich
Freigebirge
freigeboren
Freigeborenheit
Freigebot
freiwillige (dritte) Vorladung?
- wer imant an werntlichen gerychte wil beclagen, der sal ime zwey bothen gebot vnd darnach ein frey gebot thun lassen1351 NMittThürSächs. 7, 2 (1844) 113Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Artikel danach:
Freigebung
Freigeburt
freigehen
Freigel
Freigelack
Freigelände
Freigelassene
(Freigelassensohn)
Freigeld