Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freigelack
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Freigel
Freigelack
- freygeläcke oder den unterthanen zur verschonung der freywaldungen gegen reichung einer jährlichen unanleitbaren stift zugetheilte oder verlackte holzstricheoJ. Hübner,ErzstSalzb. I 240
- Buck,FlN. 152
- Peetz,VwStud. 264
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- Scheuchenstuel 82
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