Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freigemeinde

Freigemeinde

"unabhängig von der Oberbehörde einberufene Gemeindeversammlung"
  • dass denen gemeinden fürohin unbenommen sein solle, in denen besonderen gemeindsangelegenheiten freigemeinden zu halten
    1759 SchweizId. IV 303