Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freigemeinde
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Freigemeinde
"unabhängig von der Oberbehörde einberufene Gemeindeversammlung"
- dass denen gemeinden fürohin unbenommen sein solle, in denen besonderen gemeindsangelegenheiten freigemeinden zu halten1759 SchweizId. IV 303Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons