Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): freigewaltig
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- daz wir als erzherzog zu Österreich den frei gewaltigen kunigen gleich in unsern ... landen ... selbst unwiderrüflich recht zu setzen ... haben1528 ZeigerLRb. 7Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit