Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freigrund
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Freigrund
privilegierter Grund und Boden
- fallete nöttig in das richtige zu sezen, was eigentlich ein freigrund wäre1723 Chorinsky,Mat. II Prot. zum TractJurIncorp. v. 20. Februar
- wohingegen alle andere stoͤrer weder auf dem lande noch auf den freigruͤnden geduldet werden sollen1753 ÖstVerordn. I 205
- das dise vormerkung nur für die herrn und landtleuth, nobolitirte, freygrund, freyhäuser, stiffter ... gemeint seyeoJ. Hüttner,TacHyp. III nr. 32
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