Freihaus

I von Abgaben und Lasten befreites oder mit sonstigen Vorrechten ausgestattetes Haus
II Freistätte
II 1
II 1 – eigentlich zu Freihaus (I)
  • weil theils frey-häuser und hofquartiere ... denen übelthätern ein asylum gewesen, ... haben wir placidirt, ... daß die stadt-guardi ... einzugreiffen macht habe
    1687 Lünig,CJMilit. 705 Faksimile
II 2 "Ort, wo die Kinder beim Nachlaufespiel nicht abgeschlagen werden dürfen" RhWB. II 762