Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): freiheiten
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freiheiten
privilegieren, mit Freiheiten begaben
- als wir begnadet und gefryheit sin1400 Frankfurt am Main/Diefenb.-Wülcker 593Faksimile (ca. 200 KB)
- das gemeine stad von s.k.mt. diß begnadet vnd gefreiheit, jn den sachen ... von eynem itzlichen gegeben richter zu appellirn1510 GörlitzRatsAnn. I/II 40Faksimile - in Google Books
- privilegirt und von keisern und konigen gefreyheitoJ. FreibergUB. I 282Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
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befreien
- für solche gebött und verbotte ... sollen der gemelt prior und convent ... loblich gefryhait sin1441 Pez,Cod. III 251Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in materien der handhabunge, neuwerunge, appellation und ander gefreiehitten hendlen [=causes privilégiées]1531 CoutLuxemb. II 125