Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freiheitsmeier

Freiheitsmeier

Beamter einer 2Freiheit (III) 
  • mussen dieselbe underthanen von Niederwampach alles das zapffrecht des gedrencks, wie hievoren gesetzet, ausrichten, und was haltz und bauch anruren thutt, gebürt die cognition dem freyheitsmeyer oder hochgerichtsmeyer und scheffen von W.
    1631 Wiltz/LuxembW. 739