Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freiheitszeichen

Freiheitszeichen

  • ist die übergebung des sog. bubenfahnens die vollziehung eines vormaligen freyheitsacts, ha der fahnen selbst ein freyheitszeichen, [folglich ihre Aufsteckung ein Zeichen der Rebellion gegen Napoleon]
    1811 SchweizArchVk. 18 (1914) 41