Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freiherrschaft
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Freiherr
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Freiherrengeschlecht
Freiherrenstand
Freiherrin
freiherrisch
freiherrlich
Freiherrschaft
Bezirk, Herrschaft (IV) eines Freiherrn
- vröge der freiherrschaft Dyck1641 KlArchRhProv. I 63Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- P. von D. ... ward ... in den freyherrenstand erhoben, seine schlösser F. und T. zu freyherrschaften gemacht1668 Fugger,Ehrensp. VI Kap. 17
- die niedern gerichte gehören zu der freyherrschaft Sp.1768 Fäsi I 718Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Gutzeit,Livl. Nachtr. I 286
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