Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freihöfer
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Freihof
Freihöfer
- werden darumb freihöfer genant, das sie der fron vor andern underthanen gefreiet1575 WürzbZ. I 1 S. 87Faksimile (ca. 154 KB)
- die freihöfer beclagen einander vor irem herren1575 WürzbZ. I 1 S. 87Faksimile (ca. 154 KB)