Freikaufsgeld
Freikaufsgeld
für den Loskauf aus der Leibeigenschaft
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wann der gutsherr sich darüber mit dem eigenbehörigen nicht vergleichen kann, [soll] die obrigkeit die freykaufsgelder determiniren1741 WestfMag. 4 (1788) 125
- Hanssen,AgrhistAbh. II 472 Faksimile