Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freikaufhaus
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- N.N. schreibt an Köln: sein Untersasse L. von D. sandte ins Kölner frijkaufhuys 121 Wagen Eisen zum Lagern, die jedoch der geschworene Knecht ohne seine Einwilligung weiterverkaufte; er liefert obendrein den Erlös nicht ab; Köln soll ihn dazu anhalten1463 QKölnHandel II 142
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