Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freikirchtag
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Freikirchtag
"im Handel und Verkehr frei"
- [hat] dißer markt W. ... järlich zwen freikürchtag ... ist damallen, so lang die freiung gewert und außgestöckt ist, die maut alle doppelt17. Jh. ÖW. VI 190Faksimile (ca. 45 KB)
- welcher in obangezaigten zwen freikirchtag oder jahrmarkt, so lang die freiung außgestöckt ist, ain plosse wöhr zuckt, der ist gemainen markt W. verfallen 32 phunt pfening17. Jh. ÖW. VI 190Faksimile (ca. 45 KB)
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