Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freiklage

Freiklage

  • "da der junge fremde Zimmerer ... mit dem Zeremoniell noch nicht so vertraut sein konnte ... waren ihm drei sogenannte freiklagen gewähret, d.h. die ersten drei Verstöße gegen die Gebräuche wurden nicht ... bestraft" 
    oJ. Wissell,Hdw. II 410
  • Weiß,Zimmerl. 223