Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freikulmer
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Freikulmer
freikölmer
Besitzer eines freikölmischen Gutes, das nach dem Recht der kulmischen Handfeste verliehen ist; die Freikölmer standen im Gegensatz zu den preußisch-freien
Besitzer eines freikölmischen Gutes, das nach dem Recht der kulmischen Handfeste verliehen ist; die Freikölmer standen im Gegensatz zu den preußisch-freien
vgl.
3Freie (I)
- Frischbier I 205
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