Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freikulmer

Freikulmer

freikölmer 
Besitzer eines freikölmischen Gutes, das nach dem Recht der kulmischen Handfeste verliehen ist; die Freikölmer standen im Gegensatz zu den preußisch-freien 
vgl. 3Freie (I)