Freikulmer
Freikulmer
freikölmer
Besitzer eines freikölmischen Gutes, das nach dem Recht der kulmischen Handfeste verliehen ist; die Freikölmer standen im Gegensatz zu den preußisch-freien
Besitzer eines freikölmischen Gutes, das nach dem Recht der kulmischen Handfeste verliehen ist; die Freikölmer standen im Gegensatz zu den preußisch-freien
vgl.
3Freie (I)