Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freilandgericht
Artikel davor:
Freiklage
Freiknecht
Freikorn
Freikrämer
Freikränzleinschießen
Freikreis
Freikreuz
Freikulmer
Freikux
Freiland
Freilandgericht
- beschreibung des landgerichts [später ebd. frey-land-gericht genannt] in Schwaben uralten gezürcks, auch wie weit sich des selben jurisdiction und mitlauffender gerichts-zwang erstreckt1742 Bürckhle,Proz. I 39 [genaue Umgrenzung des Bezirks ebd. 41]