Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freilandgerichtsherrschaft

Freilandgerichtsherrschaft

  • die in gedachten burkfriedern einkommende maleficanten müssen nach verlauf 3 tägen und abgeführten gütlichen verhör samt allen, was bei ihnen gefunden wird, bei dem gemauerten Neuhuber oder hungarischen kreutz der freilandgerichtsherrschaft Weiseneck übergeben werden
    1775 ArchKärnten 20/21 (1912) 188