Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freilandgerichtsherrschaft
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Freilandgerichtsherrschaft
- die in gedachten burkfriedern einkommende maleficanten müssen nach verlauf 3 tägen und abgeführten gütlichen verhör samt allen, was bei ihnen gefunden wird, bei dem gemauerten Neuhuber oder hungarischen kreutz der freilandgerichtsherrschaft Weiseneck übergeben werden1775 ArchKärnten 20/21 (1912) 188