Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freilandsasse

Freilandsasse

  • es heissen semper freien, das sind fürsten und frei herren. das ander sind mittel freien, das sind die der höchsten freien man sind. die dritten sind gepauren, die frei sind, die haissend frei landsessen 
    15. Jh. Schwsp. Var./WSB. 74 (1873) 402 [zwei Wörter?]