Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freilehenschaft
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Freilehenschaft
- sulche obgemelten freyheyten ... wir aus furstlicher macht bestettigen ... idoch uns unsern nochkomen bischoven ... zu B. an unsern obirkeiten herrschafft freylehnschafft recht und gerechtigkeit und sunst idermenniglich an seinen rechten allenthalben unschedlich1518 Wutke,SchlesBergb. I 204Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online