Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freileutshalter

Freileutshalter

  • die zigeiner, henkers- oder freileutshalter, item abgedankte soldaten ... sein verbotten, also daß sie niemand behausen ... soll
    1673 ÖW. I 329
unter Ausschluss der Schreibform(en):