Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): freimächtig
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freilich
freiliebig
Freiling
freimachen
Freimacher
freimächtig
"ermächtigt"
- die h. herren Mariävallenses sollen freimächtig sein [das Recht haben], solch ihre erde zurückzuloesen1669 SiebbWB. II 469