Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freimärkter
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Freimark
Freimarkt
freimarkten
Freimärkter
Nbf. Freimärker
- das jme die fleischer vndt geisler oder freimergter dorin keynen inhaltt oder hinderung thuen solten1560 Breslau/ZDPhil. 59 (1935) 116
- dasz er zuuorn den fraimargtern zue erlangung des maister rechts jn jre zech ein thaler erlegen ... sol1575 ZDPhil. 59 (1935) 116
- frey-märcker nennen die stadthandwercker diejenigen dorff- und land-meister, denen endlich gestattet wird, ihre sachen, zum exempel fleisch, in die stadt zu marckt zu bringen, und dortselbst doch nicht im öffentlichen fleischscharn, noch unter verdeckten buden, ufm marckte, sondern unterm freyen himmel feyl zu haben, zu Breslau hat man begonnen, sie gäßler zu heißen1722 Beier,HdwLex. 130Faksimile - in Google Books