Freimann
Freimann
Scharf-, Nachrichter, Henker
Abdecker
Brautwerber, Beistände der Brautleute; "beide Verlobungszeugen heißen freimann, im engeren Sinne ist freimann aber nur der Brautwerber des Bräutigams"
"ein Unverheirateter, der auch fri knecht, fri minsch genannt wird" Berghaus I 502
"häufig ist die wahrsagende Person der Freimann oder Freiseher, welchr irgend etwas zu sehen bekommen muß, was der Dieb zweifelsohne berührt hat, z.B. die Brieftasche" Groß,UR.⁶ I 545
militärisch: Urlauber