Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freimeisterei
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- [die Alten hatten zwei Wege, dem Eigensinn und der Überteuerung der Handwerker zu wehren; dieses war ein jährlicher freier Markt und die] freimeisterei. [Durch 1000 Freimeister, welche in Hamburg auf einer ihnen angewiesenen Freiheit wohnen, entgeht dem Staat kein Pfennig, und zunftmäßige Handwerker werden durch sie in der Billigkeit erhalten]oJ. Möser,Phant. I 35