Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freimetzger
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Freimeier
Freimeierhof
Freimeister
Freimeisterei
Freimeisterskind
Freimeisterschaft
Freimetzger
"Metzger, der das Fleisch von krankheitsverdächtigem Vieh aushaut; früher solche, welche den Bürgern ihr Vieh schlachten und verkaufen" SchwäbWB. II 1730
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Freimühle
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freimütig
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(Freiname)
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