Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freimühle
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- da einer oder der andere landgüter, frey-höfe, frey-mühlen, kauffmannschafften, bürgerliche gründe, einen dienst, ein handwerk zugleich hätte1691 CAustr. III 370Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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"Name der Schultheißenmühle zu BernHuttw., welche im Besitze besonderer Rechte und Freiheiten war und als Wahrzeichen hievon zwei Fähnchen auf der First trug" SchweizId. IV 189
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