Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freimühle

Freimühle

  • da einer oder der andere landgüter, frey-höfe, frey-mühlen, kauffmannschafften, bürgerliche gründe, einen dienst, ein handwerk zugleich hätte
    1691 CAustr. III 370
-- "Name der Schultheißenmühle zu BernHuttw., welche im Besitze besonderer Rechte und Freiheiten war und als Wahrzeichen hievon zwei Fähnchen auf der First trug" SchweizId. IV 189