Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): freimütig

freimütig

, mit anderer Wortbildung freimütiglich

  • wilkürlich richter sein die, auff welch sich zwo parthyen mit willen freymüttiglich vereynigen vnd veranlassen, vnd sein die selben wilkürlichen richter den parthyen jr sachen vnd irrungen geleichformig den rechten zů entscheiden ... schüldig
    1523 Köbel,GO. Bl. 11
  • freymuthig unbedrängt und sonder alle furcht gift und gabe [etwas tun]
    1524 MansfeldKlUB. 668
unter Ausschluss der Schreibform(en):