Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freipatent

Freipatent

  • sämtliche zollbediente eine ordentliche verzeichnus aller ihrer in barem geld und anderm, wie es namen haben mag und bishero von flozen und anderm gut, wie auch von allem dem, was auf freipatent verführet wird, erhoben werden, bestehende gewöhnliche accidentalien innerhalb zehn tagen zu unsere hofkammer schriftlich übergeben ...sollen
    1697 Fliedner,KurpfRheinzölle 182