Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freipatent
Artikel davor:
Freimut
freimütig
Freinacht
(Freiname)
Freinis
Freioberpfründnerin
Freiofen
Freiort
Freienpachthufe
Freipaß
Freipatent
- sämtliche zollbediente eine ordentliche verzeichnus aller ihrer in barem geld und anderm, wie es namen haben mag und bishero von flozen und anderm gut, wie auch von allem dem, was auf freipatent verführet wird, erhoben werden, bestehende gewöhnliche accidentalien innerhalb zehn tagen zu unsere hofkammer schriftlich übergeben ...sollen1697 Fliedner,KurpfRheinzölle 182
Artikel danach:
Freipfand
Freipfennig
Freipferch
Freipferd
Freipfund
Freipirsch
Freipirscher
Freiplatz
Freirecht