Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freipirscher

Freipirscher

wer freie Jagd hat
  • haben die freybürscher, wer sie auch seyn mögen (so auch von dem aus adelichen und andern ausländischen orthen herein bringenden wildprett zu verstehen) von einem verkauffenden rehe-bock 4 kreutzer
    1744 SchwäbWB. II 1722