Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freipirscher
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Freipirscher
wer freie Jagd hat
- haben die freybürscher, wer sie auch seyn mögen (so auch von dem aus adelichen und andern ausländischen orthen herein bringenden wildprett zu verstehen) von einem verkauffenden rehe-bock 4 kreutzer1744 SchwäbWB. II 1722Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)