Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freiplatz

Freiplatz

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I "Platz, Stelle, wo früher ein Asyl war, jetzt nur noch Flurname" SchwäbWB. II 1730

-- Asyl
II Platz bei Heldenfingen, auf dem beim Tanz am 1. Mai "jeder nach Gutdünken handeln konnte, ohne eine Strafe zu befürchten; auch durfte von dem dabei genossenen Getränk kein Ungeld entrichtet werden" Birlinger,Vk. II 286