Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freireiter
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Freireiter
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I
- frey-reuter. daß etlichen junckern ihre pferde unter die fahnen schreiben lassen, und doch mit ihrer person ... frey und niemand unterworffen seyn wollen1570 Lünig,CJMilit. 60Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
"Soldat, der zu Dienerarbeiten gebraucht wird, bes. Offiziersdiener" Unger,SteirWsch. 253
- "früher, wie die Subalternoffiziere noch keine eigenen ständigen Bedienten hatten, mußte sie ein sog. freireiter, der vom Dienste frei war, bedienen"oJ. SchwäbWB. II 1731Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Horn,SoldatSpr. 38
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III
"Mitglied der Ulmer Freikompagnie"
- d'freireuter ... und d'stukkompenie die hand da parade hear gmacht1804 SchwäbWB. II 1731Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- SchwäbWB. II 1700
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IV
etwa wie Freibeuter
- 1705 den 19. april plündern und rauben die freireiter aus der stadt und die rätzen alles, was sie hier bekommen könnenoJ. SiebbWB. II 470
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Freis
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Freisagung
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